private Haftpflichtversicherung
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Erstinformationen zu Ihrem Versicherungsvermittler



Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
János Bali
Nürnberger Str. 38
Bayreuth
Telefon: 0921/80027680
E-Mail: j.bali@bvf-online.de
Vermittlerstatus
Wir sind tätig als Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Versicherungsmakler sind nicht gesellschaftsgebunden und sind gesetzlich verpflichtet dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen.
Beratung und Vergütung
Wir beraten und vermitteln gemäß den gesetzlichen Vorgaben und erhalten für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der jeweiligen Gesellschaft. Für Sie als Kunde ist unsere Beratungsleistung kostenfrei.
Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Vermittlers von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Vermittlers.
Aufsichtsbehörde
Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (20 Cent/Anruf aus dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunk)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registernummer: D-8PMB-XOQNO-07
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

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VGH Versicherungen
VFV GmbH - Der Sachpool
Waldenburger Versicherung AG
WGV-Schwäbische Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Württembergische und Badische Versicherungs-AG
Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
WWK Versicherungen

Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen.
Sie übernimmt dazu
- die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
- die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
- die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)
Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.
Sind gemietete/geliehene Sachen auch versichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versichert. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
Ja, denn falls Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.
Ist Schlüsselverlust mitversichert?
Ja
- bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür (wenn eingeschlossen)
Nein
- bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür
Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
Sind Kinder automatisch mitversichert?
alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).
Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
Können Kinder haftbar gemacht werden?
Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden). Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer auf unserer Seite).
Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine andere Partei mit im Haus, so greift nicht jede Privat-Haftpflichtversicherung. Hier sollten Sie noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Ist mein Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei mitversichert werden, hierzu muss nur der Name und das Geburtsdatum des Partners angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert (dann aber kein Single-Tarif!).
Wenn ein Paar zusammenzieht und beide bereits haftpflichtversichert sind, sollten beide Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der schon länger bestehende Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen z. B.:
- Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
- Bauherrenhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Wasserfahrzeuge (mit Motor)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht
Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können). Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.
Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.
Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
Was versteht man unter Mietsachschäden?
Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehrs-RS nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Punkte
Grüner Haken = 2 Punkte
Grüner Halbkreis = 1 Punkt
Kein oder anderes Symbol = 0 Punkte
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